Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen. Fehlt er, drohen empfindliche Bußgelder. Dieser Ratgeber klärt alle wichtigen Fragen rund um den Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Der Energieausweis ist bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung Pflicht (§ 80 GEG) und muss Interessenten unaufgefordert spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsabschluss übergeben werden. Bereits in der Immobilienanzeige sind bestimmte Pflichtangaben zu machen:

  • Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  • Energiekennwert (Endenergie- bzw. Primärenergiebedarf)
  • Wesentlicher Energieträger der Heizung
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H)

Ausnahmen gelten nur für wenige Sonderfälle, etwa Baudenkmäler und kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

MerkmalVerbrauchsausweisBedarfsausweis
GrundlageTatsächlicher Verbrauch (letzte 3 Jahre)Baulicher Zustand des Gebäudes
AussagekraftGeringer, vom Nutzerverhalten abhängigHöher, objektiv und objektbezogen
Kosten (Einfamilienhaus)ca. 100–250 €ca. 300–500 €
Wann PflichtOft frei wählbarBei bestimmten Altbauten vorgeschrieben

Wichtig: Für Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen ist grundsätzlich der Bedarfsausweis Pflicht – es sei denn, das Gebäude wurde nachträglich auf den energetischen Standard der 1. Wärmeschutzverordnung gebracht.

Die Energieeffizienzklassen

KlasseEndenergie (kWh/m²·a)Einordnung
A+ / Abis 50Sehr effizient (Neubau-Niveau)
B / C51–100Gut bis durchschnittlich
D / E101–160Durchschnittlicher Altbau
F / G161–250Erhöhter Sanierungsbedarf
Hüber 250Sehr hoher Verbrauch

Eine gute Energieklasse ist längst ein Verkaufsargument: Käufer achten wegen der Energiekosten und möglicher Sanierungspflichten zunehmend darauf.

Gültigkeit, Kosten und Bußgelder

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig; die Erneuerung sollte rund sechs Monate vor Ablauf eingeplant werden. Die Kosten liegen beim Verbrauchsausweis meist zwischen 100 und 250 Euro, beim Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Begehung zwischen 300 und 500 Euro. Wer beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen gültigen Ausweis vorlegt oder die Pflichtangaben in der Anzeige weglässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro (§ 86 GEG).

Häufige Fragen

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Nur qualifizierte Aussteller – etwa Energieberater, bestimmte Ingenieure, Architekten oder Handwerksmeister mit entsprechender Berechtigung nach § 88 GEG. Reine Online-Anbieter genügen nur beim Verbrauchsausweis und nur, wenn die Datenlage stimmt.

Was kostet ein Energieausweis?

Ein Verbrauchsausweis kostet je nach Anbieter meist rund 100 bis 250 Euro, ein Bedarfsausweis mit Gebäudebegehung rund 300 bis 500 Euro. Der Bedarfsausweis ist teurer, aber aussagekräftiger.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach muss für Verkauf oder Neuvermietung ein neuer Ausweis erstellt werden.

Was passiert ohne gültigen Energieausweis?

Es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Zudem wirkt ein fehlender Ausweis unprofessionell und kann Interessenten und Banken abschrecken.

Brauche ich bei einem denkmalgeschützten Haus einen Energieausweis?

Nein. Für Baudenkmäler besteht keine Energieausweispflicht. Auch sehr kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche sind ausgenommen.

Unser Tipp: Kümmern Sie sich früh um den Energieausweis – am besten, bevor die Vermarktung startet. So nehmen Sie die Kennwerte direkt in die Anzeige auf und wirken von Anfang an professionell und transparent.