Trennt sich ein Paar, ist die gemeinsame Immobilie häufig der schwierigste Punkt. Emotionen, laufende Kredite und die Frage nach der Zukunft treffen aufeinander. Dieser Ratgeber zeigt die drei üblichen Wege und worauf Sie achten sollten.

Die drei Optionen im Vergleich

WegKurz erklärtGeeignet, wenn …
VerkaufImmobilie verkaufen, Erlös teilenbeide einen Schlussstrich wollen
Auszahlungein Partner übernimmt und zahlt den anderen auseiner bleiben möchte & es finanzieren kann
Vermietunggemeinsam behalten und vermietenWert soll gehalten werden

Weg 1: Verkaufen

Der Verkauf schafft die klarste Trennung: Die Immobilie wird veräußert, der Kredit abgelöst und der verbleibende Erlös aufgeteilt. Wichtig ist eine neutrale, marktgerechte Bewertung, damit sich keine Seite benachteiligt fühlt. Ein neutraler Makler kann hier deeskalierend wirken.

Weg 2: Auszahlung (Übernahme durch einen Partner)

Möchte ein Partner die Immobilie behalten, zahlt er den anderen aus. Grundlage ist der aktuelle Verkehrswert abzüglich der Restschuld; die Hälfte des verbleibenden Werts steht in der Regel dem ausziehenden Partner zu. Die Bank muss der Übernahme des Kredits durch eine Person zustimmen.

Weg 3: Gemeinsam vermieten

Wollen beide die Immobilie als Kapitalanlage halten, kann sie vermietet werden. Das setzt allerdings eine funktionierende Kommunikation voraus, da Eigentum, Kredit und Verwaltung gemeinsam bleiben. Für viele getrennte Paare ist das langfristig schwierig.

Steuern und Fristen im Blick

Wird eine vermietete oder nicht selbst bewohnte Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft, kann Steuer auf den Gewinn anfallen. Selbst genutztes Wohneigentum ist meist steuerfrei. Auch der Zeitpunkt (vor/nach der Scheidung) kann relevant sein – eine steuerliche Beratung ist ratsam.

Häufige Fragen

Wer bekommt das Haus bei einer Scheidung?

Das Eigentum richtet sich nach dem Grundbuch, nicht nach dem Ehestand. Gehört die Immobilie beiden, muss eine gemeinsame Lösung gefunden werden: Verkauf, Auszahlung oder Vermietung.

Muss ich verkaufen, wenn mein Ex-Partner es will?

Können sich beide Eigentümer nicht einigen, kann als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung beantragt werden – meist mit finanziellen Nachteilen. Eine einvernehmliche Lösung ist fast immer besser.

Wie wird der Wert der Immobilie bestimmt?

Über eine neutrale Bewertung des Verkehrswerts. Bei Streit kann ein unabhängiges Gutachten sinnvoll sein, damit die Auszahlung oder Aufteilung fair erfolgt.

Wir bewerten Ihre Immobilie neutral und begleiten den Verkauf im Trennungsfall sachlich und diskret – für eine faire Lösung.